Abwesenheits- und Krankmeldungen
Was muss ich tun, wenn ich wegen Krankheit oder eines anderen wichtigen Grund nicht in die Schule kommen kann?
Wenn Sie wegen einer Erkrankung oder eines anderen wichtigen Grundes nicht in die Schule kommen können, müssen Sie sich auf jeden Fall in der Schule krank bzw abwesend melden.
Als Auszubildende müssen sich auch auf jeden Fall unbedingt bei Ihrem Ausbildungsbetrieb krank bzw. Ihre Abwesenheit melden!
Sobald Sie wieder in der Schule sind, müssen Sie der Klassenleitung unaufgefordert eine schriftliche Entschuldigung / Begründung über Ihre Fehlzeit vorlegen. Am besten benutzen Sie hierfür das Formular Vorlage-Entschuldigung!
Eine genaue Anleitung für das Vorgehen einer Krankmeldung finden Sie hier!
Was muss ich tun, wenn ich wegen Krankheit oder eines anderen wichtigen Grund nicht an einer Klausur o.ä. teilnehmen kann?
Wenn Sie wegen einer Erkrankung oder eines anderen wichtigen Grundes nicht an einer Klausur o.ä. teilnehmen können, dann brauchen Sie auf jeden Fall eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) also eine "Krankschreibung" bzw. einen entsprechenden schriftlichen Nachweis. Nur dann bekommen Sie die Möglichkeit, eine Ersatzleistung zu erbringen. Für die Ersatzleistungen wird ein zentraler Nachschreibetermin, Dienstags ab 15:30 Uhr angeboten.
Eine genaue Anleitung für das Vorgehen einer Krankmeldung finden Sie hier!
Kann ich mich wegen eines privaten Grunds vom Unterricht befreien lassen?
Für einen wichtigen privaten Grund, können Sie sich vom Unterricht befreien lassen.
Die Befreiung von bis zu einem Unterrichtstag kann auf schriftlichen Antrag durch die Klassenleitung erfolgen.
Möchten Sie sich wegen eines wichtigen Grundes zwei oder mehr Schultage vom Unterricht befreien lassen, so müssen Sie den schriftlich begründeten Antrag an den Schulleiter Herrn Jürgens stellen. Bitte fügen Sie allen Anträgen auf Befreiung vom Unterricht auch eine positive Stellungnahme Ihres Ausbildungsbetriebes hinzu.
Die Entscheidung über die Genehmigung oder Nichtgenehmigung ist immer eine Einzelfallentscheidung!
Eine Befreiung vom Unterricht aus betrieblichen personellen Gründen ist nicht zulässig und damit auch nicht möglich!